Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der beroNet GmbH, Gartenstr. 10, 79183 Waldkirch (nachfolgend „beroNet”). Stand: September 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von beroNet an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern findet kein Vertragsschluss statt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn beroNet ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis von ihnen vorbehaltlos liefert. Abweichungen bedürfen der Textform.
(3) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(4) Für Bestellungen über den beroNet-Onlineshop und für Abonnements der beroCloud gelten ergänzend die jeweils dort veröffentlichten Bedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von beroNet sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot gilt für den darin genannten Zeitraum.
(2) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von beroNet in Textform oder mit der Auslieferung der Ware zustande.
(3) Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung. Angaben in Katalogen, Datenblättern, auf der Website und in der Dokumentation sind Leistungs- beschreibungen, keine Beschaffenheitsgarantien.
§ 3 Preise
(1) Die Preise verstehen sich ab Lager Waldkirch, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und Zoll, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Ist der vereinbarte Liefertermin mehr als sechs Wochen nach Vertragsschluss und ändern sich bis dahin Material-, Fracht- oder Zollkosten wesentlich, ist beroNet zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt. Der Kunde kann einer mitgeteilten Anpassung innerhalb von zwei Wochen widersprechen; in diesem Fall ist beroNet zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 4 Zahlung und Verzug
(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist fällig, mangels Angabe innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
(2) beroNet ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen, insbesondere bei erstmaliger Geschäftsbeziehung oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden. Teillieferungen können gesondert berechnet werden.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
§ 5 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Im Übrigen sind Terminangaben Schätzungen nach bestem Wissen.
(2) Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen und nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung. Sie ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare Störungen, die beroNet nicht zu vertreten hat — darunter Lieferausfälle von Vorlieferanten, Bauteilknappheit, Arbeitskämpfe, Energie- und Transportstörungen sowie behördliche Maßnahmen — verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, können beide Seiten vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
(1) Die Versandart wählt beroNet nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben wurde, spätestens mit Verlassen des Lagers. Das gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
(3) Eine Transportversicherung schließt beroNet nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden ab.
§ 7 Untersuchung und Rüge
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
§ 8 Mängelhaftung
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung, bei Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme. Die gesetzlichen Fristen für Rückgriffsansprüche, arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
(2) Bei einem Mangel leistet beroNet nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. beroNet stehen zwei Nacherfüllungsversuche zu. Erst nach deren Fehlschlagen kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Rechte geltend machen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, Installation oder Konfiguration, bei Betrieb außerhalb der spezifizierten Bedingungen, bei Eingriffen Dritter sowie bei Verwendung nicht freigegebener Firmware oder Fremdsoftware, soweit der Mangel darauf beruht.
(4) Für Produkte Dritter, die beroNet weiterverkauft, gelten die Gewährleistungs- und Supportbedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 9 Haftung
(1) beroNet haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet beroNet nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung und Datenverlust. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten und Konfigurationen verantwortlich.
(4) Die Beschränkungen dieses Paragrafen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von beroNet.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von beroNet.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt beroNet bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab; beroNet nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
(3) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erwirbt beroNet Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Sachen. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich.
(4) Der Kunde hat beroNet unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen.
§ 11 Software und Lizenzen
(1) An mitgelieferter Firmware und Software erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung mit dem gelieferten Gerät. Ein Erwerb von Rechten am Quellcode findet nicht statt.
(2) Sitzungs- und Funktionslizenzen sind an das Gerät oder an den vereinbarten Lizenzträger gebunden und dürfen nicht getrennt weitergegeben werden.
(3) Die Produkte enthalten Open-Source-Bestandteile. Für diese gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Lizenztexte und die Quellcode-Angebote stellt beroNet auf Anfrage bereit. Für Mängel dieser Bestandteile haftet beroNet nur nach den Maßgaben von § 9.
§ 12 Schutzrechte und Unterlagen
An Zeichnungen, Schaltplänen, Beschreibungen, Testdaten und sonstigen Unterlagen behält beroNet sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch für andere Zwecke verwendet werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
§ 13 Rücksendungen, RMA und Altgeräte
(1) Rücksendungen setzen eine vorherige Freigabe durch beroNet und eine RMA-Nummer voraus. Das Verfahren ist unter Rücksendungen und RMA beschrieben. Ohne RMA-Nummer angelieferte Sendungen können zurückgewiesen werden.
(2) Eine Rücknahme einwandfreier Ware aus Kulanz ist keine Pflicht von beroNet und kann von einem Wertausgleich abhängig gemacht werden.
(3) Die gelieferten Geräte sind Elektrogeräte zur ausschließlichen Nutzung durch Unternehmer. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz übernimmt der Kunde; er stellt beroNet insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit nicht abweichend vereinbart.
§ 14 Ausfuhrkontrolle
Die Lieferungen unterliegen der Ausfuhr- und Wiederausfuhrkontrolle der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls der Vereinigten Staaten. Der Kunde verpflichtet sich, die einschlägigen Vorschriften einzuhalten und die Ware weder unmittelbar noch mittelbar in Länder, an Personen oder für Verwendungen zu liefern, für die eine Genehmigung erforderlich ist und nicht vorliegt. Kann eine erforderliche Genehmigung nicht erlangt werden, ist beroNet zum Rücktritt berechtigt, ohne dass daraus Ansprüche entstehen.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen nicht offenkundigen Informationen vertraulich.
(2) beroNet verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Waldkirch.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Freiburg im Breisgau. beroNet ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Diese Bedingungen liegen in deutscher, englischer und französischer Sprache vor. Bei Abweichungen zwischen den Fassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Anbieterangaben und Registerdaten stehen im Impressum.